Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: 7 Ca 357/23
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 11.059,23 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zugelassen ist.
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