Datum: 08.05.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 385/23

Versäumnisurteil

1.     Die Klage wird abgewiesen.

2.     Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 10.071,15 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.11.2023 zu bezahlen.

3.     Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 



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